Themenwelt: Kinderzahnmedizin

Milchzahn-Versiegelung

Kurz erklärt

Die Milchzahn-Versiegelung schützt die Kauflächen gefährdeter Milch-Backenzähne vor Karies. Wie bei der Fissurenversiegelung der bleibenden Zähne werden die tiefen Rillen (Fissuren) mit einem dünnfliessenden Kunststoff verschlossen – schmerzfrei und ohne Bohren.

Wann ist sie sinnvoll?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei tiefen, schwer zu reinigenden Fissuren der Milch-Backenzähne
  • Bei erhöhtem Kariesrisiko des Kindes
  • Schmerzfrei und ohne Bohren
  • Ergänzt Mundhygiene und Fluorid

Milch-Backenzähne haben teils tiefe Fissuren, in denen sich Beläge sammeln und die Zahnbürste schlecht hineinreicht. Bei erhöhtem Kariesrisiko kann eine Versiegelung diese Flächen schützen und so helfen, die wichtigen Milchzähne bis zum Zahnwechsel gesund zu erhalten. Ob sie sinnvoll ist, beurteilt die Zahnarztpraxis individuell.

Ablauf

Der Zahn wird gereinigt und trockengelegt, die Kaufläche angeraut und der Kunststoff aufgetragen und mit Licht gehärtet. Der Eingriff ist kurz, schmerzfrei und erfordert kein Bohren – ideal auch für jüngere Kinder. Die Versiegelung wird bei den Kontrollterminen geprüft und bei Bedarf nachgebessert.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Versiegelung von Milchzähnen?

Bei tiefen Fissuren und erhöhtem Kariesrisiko kann sie sinnvoll sein, um die Milchzähne bis zum Zahnwechsel gesund zu erhalten. Ob sie im Einzelfall angezeigt ist, beurteilt die Zahnarztpraxis.

Tut die Milchzahn-Versiegelung weh?

Nein. Die Versiegelung erfolgt ohne Bohren und ohne Betäubung und ist schmerzfrei – daher auch für jüngere Kinder gut geeignet.

Was ist der Unterschied zur Fissurenversiegelung?

Das Prinzip ist gleich – die tiefen Rillen werden mit Kunststoff verschlossen. Bei der Milchzahn-Versiegelung betrifft es die Milch-Backenzähne, bei der klassischen Fissurenversiegelung die bleibenden Backenzähne.

Fachlich geprüfter Beitrag Dieser Artikel wurde von der Opti-Dent-Redaktion erstellt und zahnmedizinisch geprüft. Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.