Themenwelt: Prophylaxe & Vorsorge

Fluoridlack

Kurz erklärt

Fluoridlack ist ein hochkonzentrierter Lack, den der Zahnarzt oder die Dentalhygiene auf die Zähne aufträgt. Er haftet einige Stunden und gibt in dieser Zeit intensiv Fluorid an den Schmelz ab – ein wirksamer Schutz vor Karies, besonders bei erhöhtem Risiko.

Für wen ist Fluoridlack sinnvoll?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei erhöhtem Kariesrisiko
  • Für Kinder mit frisch durchgebrochenen Zähnen
  • Bei empfindlichen Zahnhälsen
  • Als Ergänzung zur täglichen Fluoridzufuhr aus Zahnpasta

Fluoridlack wird gezielt eingesetzt, wenn ein erhöhtes Kariesrisiko besteht – etwa bei Kindern, bei kieferorthopädischer Behandlung mit Brackets, bei freiliegenden Zahnhälsen oder bei Mundtrockenheit. Er ergänzt die tägliche Fluoridzufuhr aus der Zahnpasta durch eine intensive, lang anhaltende Abgabe.

Ablauf

Die Anwendung ist schnell und schmerzfrei: Die Zähne werden gereinigt und getrocknet, dann wird der Lack dünn aufgetragen. Danach sollte für einige Zeit nichts gegessen oder getrunken werden, damit der Lack einwirken kann. Wie oft die Behandlung sinnvoll ist, richtet sich nach dem individuellen Risiko – oft zwei- bis mehrmals pro Jahr.

Häufige Fragen

Wie oft sollte Fluoridlack aufgetragen werden?

Das hängt vom Kariesrisiko ab. Üblich sind zwei bis mehrere Anwendungen pro Jahr, bei Kindern mit erhöhtem Risiko oder während einer Zahnspangenbehandlung gegebenenfalls häufiger. Die Praxis empfiehlt das passende Intervall.

Ist Fluoridlack auch für Kinder geeignet?

Ja. Gerade bei Kindern mit frisch durchgebrochenen Zähnen ist die Fluoridierung ein bewährter, sicherer Kariesschutz. Die Dosierung wird altersgerecht gewählt.

Ersetzt Fluoridlack die tägliche Fluoridzahnpasta?

Nein. Fluoridlack ergänzt die tägliche Fluoridzufuhr durch eine intensive Anwendung, ersetzt aber nicht das regelmässige Putzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta.

Fachlich geprüfter Beitrag Dieser Artikel wurde von der Opti-Dent-Redaktion erstellt und zahnmedizinisch geprüft. Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.