Themenwelt: Oralchirurgie

Lokalanästhesie

Kurz erklärt

Die Lokalanästhesie ist die örtliche Betäubung des zu behandelnden Bereichs. Ein Betäubungsmittel blockiert vorübergehend die Schmerzweiterleitung der Nerven, sodass Behandlungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen oder eine Zahnextraktion schmerzfrei möglich sind – bei vollem Bewusstsein.

Wie wirkt die Lokalanästhesie?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betäubt gezielt nur den behandelten Bereich
  • Die Patientin oder der Patient bleibt wach
  • Wirkung setzt nach wenigen Minuten ein
  • Taubheitsgefühl hält meist einige Stunden an

Das Betäubungsmittel wird mit einer feinen Nadel in die Nähe des betreffenden Nervs oder Zahns gespritzt. Es unterbricht vorübergehend die Weiterleitung von Schmerzreizen. Nach wenigen Minuten ist der Bereich taub, und die Behandlung kann schmerzfrei erfolgen. Ein Druck- oder Ziehgefühl kann bleiben, Schmerz jedoch nicht.

Nach der Betäubung

Das Taubheitsgefühl hält je nach Mittel meist zwei bis mehrere Stunden an. In dieser Zeit sollte man vorsichtig sein, um sich nicht versehentlich auf Lippe oder Wange zu beißen, und mit dem Essen warten, bis die Betäubung nachlässt. Wer Allergien, Vorerkrankungen oder bisherige Probleme mit Betäubungen hat, sollte das vorab mitteilen.

Häufige Fragen

Ist man bei einer Lokalanästhesie wach?

Ja. Die Lokalanästhesie betäubt nur den behandelten Bereich; die Patientin oder der Patient bleibt bei vollem Bewusstsein. Für ängstliche Menschen kann sie mit einer Sedierung kombiniert werden.

Wie lange hält die Betäubung an?

Je nach verwendetem Mittel meist zwei bis mehrere Stunden. In dieser Zeit sollte man vorsichtig essen und trinken, um sich nicht versehentlich zu verletzen.

Spürt man bei der Betäubung noch etwas?

Schmerz wird ausgeschaltet, ein Druck- oder Ziehgefühl kann jedoch bleiben. Das ist normal und bedeutet nicht, dass die Betäubung nicht wirkt.

Fachlich geprüfter Beitrag Dieser Artikel wurde von der Opti-Dent-Redaktion erstellt und zahnmedizinisch geprüft. Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.