Themenwelt: Kieferorthopädie

Kreuzbiss

Kurz erklärt

Ein Kreuzbiss ist eine Fehlstellung, bei der einzelne oder mehrere untere Zähne beim Zusammenbeissen vor oder über den oberen Zähnen stehen – also „verkehrt herum". Er kann einzelne Zähne oder ganze Seitenbereiche betreffen und sollte frühzeitig behandelt werden, um Folgen für Kiefer und Zähne zu vermeiden.

Formen und Ursachen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Front- oder Seitenzahnkreuzbiss
  • Ursachen: erbliche Veranlagung, Platzmangel, Angewohnheiten
  • Kann ein- oder beidseitig auftreten
  • Frühe Behandlung ist oft einfacher

Beim Kreuzbiss greifen obere und untere Zähne nicht korrekt ineinander. Ursachen können eine erbliche Veranlagung, Platzmangel im Kiefer, ein ungünstiges Kieferwachstum oder Angewohnheiten wie längeres Daumenlutschen sein. Je nach Lage spricht man von einem Front- oder Seitenzahnkreuzbiss.

Folgen und Behandlung

Unbehandelt kann ein Kreuzbiss zu ungleichmässiger Belastung, Abrieb der Zähne, Kiefergelenkbeschwerden (CMD) und einem asymmetrischen Kieferwachstum führen. Behandelt wird meist kieferorthopädisch – bei Kindern häufig mit einer Dehnplatte oder einer Zahnspange. Je früher begonnen wird, desto einfacher ist die Korrektur oft.

Häufige Fragen

Was ist ein Kreuzbiss?

Eine Fehlstellung, bei der untere Zähne beim Zusammenbeissen vor oder über den oberen stehen – also verkehrt herum aufeinandertreffen. Er kann einzelne Zähne oder ganze Seitenbereiche betreffen.

Muss ein Kreuzbiss behandelt werden?

In der Regel ja. Unbehandelt kann er zu ungleichmässiger Belastung, Zahnabrieb, Kiefergelenkbeschwerden und einem asymmetrischen Kieferwachstum führen. Eine frühzeitige Behandlung ist oft einfacher.

Wann sollte ein Kreuzbiss behandelt werden?

Häufig schon im Kindesalter, da sich das Kieferwachstum dann gut beeinflussen lässt. Der Kieferorthopäde beurteilt den richtigen Zeitpunkt individuell.

Fachlich geprüfter Beitrag Dieser Artikel wurde von der Opti-Dent-Redaktion erstellt und zahnmedizinisch geprüft. Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.